Am 11. November 2007 wurde der neue Kirchengemeinderat gewählt. Am 2. Dezember 2007 war die Amtseinführung und am 3. Dezember 2007 war die konstituierende Sitzung. Dabei wurden folgende Aufgaben verteilt.
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Pfarrerin Gabriele Brückner, |
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Dr. Reinhold Buchsteiner, Laienvorsitzender des Kirchengemeinderates |
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Pfarrer Tobias Geiger, |
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Uwe Höhn, verantwortlich für Gruppen und Kreise |
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Tobias Leiser, Jugendreferent |
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Jörg Mezger, verantwortlich für Verantstaltungen und Feste |
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Karl-Heinz Purucker, verantwortlich für Go2 und LoGo |
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Jürgen Rörsch, verantwortlich für Öffentlichkeitsarbeit |
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Waltraud Schäfer, verantwortlich für Diakonie und Besuchsdienst |
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Christa Schäffer, Kirchenpflegerin |
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Karl-Heinz Schäffer, Kirchenpfleger |
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Ulrich Schäffer, verantwortlich für die Jugendarbeit |
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Bärbel Springer, verantwortlich für Mission und Partnerschaften |
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Werner Weiß, verantwortlich für Diakonie und Besuchsdienst, Bezirkssynode |
Die Leitung der Kirchengemeinde ruht auf mehreren Schultern. Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. „Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen." (§ 16 Kirchengemeindeordnung)
Diese Leitungsaufgabe ist geistliche Gemeindeleitung. Sie entwickelt sich aus einer „Kultur des Miteinanders" von gewähltem Kirchengemeinderat und Pfarrerin bzw. Pfarrer. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte gemeinschaftlich.
Diese arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Sie fordert aber auch Kraft und Zeit. Es ist weit mehr als nur die Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen des Rats, die etwa alle vier Wochen einberufen werden.
Gefragt sind:
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:
Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind. Er wird sich auch um gemeinsame geistliche Erfahrungen bemühen sowie um eine gegenseitige Respektierung unterschiedlicher Ausprägungen von Frömmigkeit.
Die gewählten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte werden nach ihrer Wahl in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Das Versprechen, das ihnen dabei abgenommen wird, lautet:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun." (§ 34 Kirchliche Wahlordnung)
Je nach Größe und Bedürfnis der Kirchengemeinde setzt sich der Kirchengemeinderat aus vier bis 18 gewählten Mitgliedern zusammen (in Sielmingen sind es 9 Mitglieder). Gewählt wurde, wer bei der Kirchenwahl am 11. November 2007 die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte.
Neben den gewählten Kirchengemeinderätinnen und -räten gehören dem Gremium kraft Amtes die Pfarrerin oder der Pfarrer sowie die Kirchenpflegerin oder der Kirchenpfleger an. Gemeindediakoninnen und -diakone mit Aufgabenschwerpunkt in der Kirchengemeinde nehmen beratend teil. Weitere Mitglieder können zugewählt werden.
Der Kirchengemeinderat wählt eines seiner gewählten oder zugewählten Mitglieder zur oder zum ersten Vorsitzenden. Die geschäftsführende Pfarrerin oder der geschäftsführende Pfarrer führt den zweiten Vorsitz. Der Kirchengemeinderat kann allerdings auch entscheiden, dass die Pfarrerin oder der Pfarrer den ersten und das gewählte oder zugewählte Mitglied den zweiten Vorsitz führt.
Weitere Informationen über die Kirchenwahl 2007 finden sich auf der Internetseite der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.
06.02.12
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